zwei Oticon Opn Hörgeräte in weiss

Ein Hörgerät kaufen

Audika bietet eine grosse Auswahl an Hörgeräten verschiedener Typen und Hersteller. Diese unterscheiden sich nicht nur in ihrem Design, sondern variieren auch in ihrer Leistungsfähigkeit und ihrem Preis. So gibt es einfache Basismodelle oder auch leistungsfähige Hightech-Systeme. Nicht immer ist die teuerste Lösung auch die beste. Unsere Fachleute werden mittels Beratungsgespräch und Hörtest Ihre individuellen Ansprüche abklären und Ihnen gerne das passende Hörgerät vorschlagen.

Für welches Hörgerät Sie sich auch entscheiden: Die Invalidenversicherung (IV) und die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) unterstützen Sie bei der Anschaffung. So zahlt die IV alle sechs Jahre CHF 840 für ein bzw. CHF 1'650 für zwei Hörgeräte, sofern der Gesamthörverlust bei über 20 % liegt. (Batterien werden jährlich mit 40 Franken pro Hörgerät bezuschusst.) Die AHV übernimmt alle fünf Jahre eine Pauschale von CHF 630 für ein Hörgerät, sofern der Gesamthörverlust mehr als 35 % beträgt, sowie CHF 1'237.50 für zwei Hörgeräte.
.

"Ich musste Hörgeräte kaufen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht. Kann ich sie wenigstens von den Steuern abziehen?"

"Ja. Bei einem nur leichten Hörverlust unter 41 dB HL können die Anschaffungskosten in der Steuererklärung wie Krankheitskosten geltend gemacht werden. Der Bund und die meisten Kantone lassen den Steuerabzug für Krankheitskosten aber nur zu, soweit die effektiv angefallenen Kosten fünf Prozent des Reineinkommens übersteigen. Bei einem Hörverlust zwischen 41 und 70 dB HL sind die Kosten als behinderungsbedingte Kosten voll abzugsfähig. Bei einem Hörverlust ab 70 dB HL gilt man steuerlich als gehörlos und kann jährlich den Gehörlosenpauschalabzug von 2500 Franken geltend machen - auch wenn dieser höher ist als die effektiv bezahlten Kosten."

K-Tipp-Steuertelefon: 044 253 83 83

Quelle: K-Tipp, Nr. 5, 11. März 2020. 

Die Anschaffung eines Hörgerätes bedeutet ein Plus an Lebensqualität und sollte keine Frage des Preises sein. Unsere Mitarbeiter im Audika Hörcenter beraten Sie gerne in allen Fragen rund um die Finanzierung Ihres Hörgerätes. Sie geben Ihnen Auskunft über Ihren Anspruch auf Kostenübernahme durch die Sozialversicherungen und helfen Ihnen beim Ausfüllen der Versicherungsformulare.

Ein Anruf oder ein Klick genügen um sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Rufen Sie uns an: 044 542 35 89

Kostenlosen Termin vereinbaren

*
*
*
*
*