Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Audika AG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen der Audika AG und ihren Kunden entstehenden Rechtsverhältnisse betreffend alle von der Audika AG angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von Audika AG schriftlich akzeptiert wurden.
Durch die Unterzeichnung der auf diese AGB verweisenden Auftragsbestätigung oder Bestellung respektive durch die Annahme der auf diese AGB verweisenden Offerte bringt der Kunde zum Ausdruck, dass er die AGB zur Kenntnis genommen und ihren Inhalt als für das betreffende Vertragsverhältnis als verbindlich anerkannt hat.
- Angebot/Form der Bestellung/Auftragsbestätigung/Vertragsschluss
1.1 Umfang und Bedingungen der Ausführung von Lieferungen und Leistungen werden in der Offerte oder, wenn eine solche erfolgt, in der Bestätigung durch Audika AG abschliessend und verbindlich umschrieben.
1.2 Nimmt der Kunde Lieferungen oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind in Anspruch, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
1.3 Audika AG behält sich vor, andere Unternehmen mit der Erfüllung von Aufgaben im Kundenauftrag (z. B. der Versendung von Produkt-Informationen oder für Partnerschaften zur Erbringung von Dienstleistungen) zu beauftragen.
- Preise
2.1 Wenn nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken (CHF) inkl. Mehrwertsteuer (MwSt).
2.2 Versandkosten und allfällige weitere Zusatzkosten (z. B. Zuschläge gemäss gewähltem Zahlungsmittel) werden separat ausgewiesen und dem Kunden zusätzlich verrechnet. Ab einem Nettoproduktewert von CHF 400.00 erfolgt die Lieferung innerhalb der Schweiz versandkostenfrei mit uneingeschriebener Paketpost.
2.3 Aufträge bzw. Bestellungen mit einem Produktewert von unter CHF 50.00 können mit einem angemessenen Kleinmengenzuschlag belastet werden.
2.4 Bei Zahlungsverzug kann Audika AG einen Verzugszins von 5% pro Jahr ab Übergabe/Zustellung des Produkts verlangen.
2.5 Für eine Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.00 pro Mahnung erhoben.
- Zahlungsmittel und Zahlungsbedingungen
3.1 Audika AG akzeptiert als Zahlungsmittel im Prinzip Vorauskasse, Barkasse, Kreditkarten (Visa/Mastercard), Debitkarten (EC- und Postcheck-Karten) und Verkauf auf Rechnung. Audika AG kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen oder vorschreiben. Audika AG ist ermächtigt, auf einzelnen Zahlungsmitteln Zuschläge zu erheben und diese ohne Vorankündigung zu ändern.
3.2 Bei Verkauf auf Rechnung ist ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung der geschuldete Betrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Beim Kauf mit Debit- und Kreditkarten erfolgt die Belastung zum Zeitpunkt der Bestellung.
3.3 Teilzahlung ist nur in Ausnahmefällen und nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Audika AG möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung. Höhe und Fälligkeit der einzelnen Raten werden individuell von Audika AG festgelegt.
3.4 Bei Zahlungsverzug kann Audika AG Leistungen ganz oder teilweise einstellen, bis die gesamte Forderung getilgt ist.
3.5 Audika AG hat das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten.
3.6 Audika AG behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über einzelne Kunden einzuholen und kann in diesem Zusammenhang Kundendaten an Dritte weiterleiten.
- Eigentumsvorbehalt
4.1 Von Audika AG gelieferte Produkte bleiben im Eigentum von Audika AG bis der gesamte geschuldete Betrag (inkl. aller Zuschläge) beglichen ist.
4.2 Audika AG ist ohne weitere Zustimmungs-erklärung berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte sorgfältig zu behandeln, solange sich diese im Eigentum von Audika AG befinden.
- Lieferfristen
5.1 Liefertermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn Audika AG dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Lieferterminbestätigungen erfolgen in jedem Fall vorbehältlich rechtzeitiger Produktankunft bei Audika AG.
5.2 Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerungen, Streiks oder Betriebseinstellungen entbinden Audika AG für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, soweit sie nicht von Audika AG zu vertreten sind.
5.3 Ein Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz zufolge Lieferverzögerung besteht in keinem Fall.
- Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe bzw. Auslieferung der Produkte ab Lager von Audika AG auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
- Rückgabe
7.1 Grundsatz Ein generelles Rückgaberecht besteht nicht, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. Kundenspezifisch angefertigte Produkte sind ausdrücklich von jeglichem Rückgaberecht ausgeschlossen. Hörsysteme, bestehend aus einem Hörgerät sowie dazugehörigen Komponenten, Zubehör und Konfigurationen, sind grundsätzlich von einem Rückgaberecht ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat beim Kauf ein kostenpflichtiges Leistungspaket gemäss Ziffer 7.2 erworben.
7.2 Rückgabe beim Kauf eines Leistungspakets für Hörsysteme
Beim Kauf eines Hörsystems und anderer nicht kundenspezifisch angefertigter Produkte kann der Kunde optional ein kostenpflichtiges Leistungspaket erwerben. Dieses Leistungspaket gewährt dem Kunden das Recht, das gekaufte Hörsystem oder andere nicht kundenspezifisch angefertigte Produkte innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Das Rückgaberecht besteht ausschliesslich im Rahmen des erworbenen Leistungspakets. Ohne Erwerb dieses Leistungspakets besteht kein Rückgaberecht für Hörsysteme und andere nicht kundenspezifisch angefertigte Produkte. Erfolgt die Rückgabe innerhalb der genannten Frist, erhält der Kunde sämtliche auf der Kaufrechnung aufgeführten Beträge vollständig zurückerstattet. Das Leistungspaket umfasst nebst der Rückgabe des Hörsystems und anderer nicht kundenspezifisch angefertigter Produkte mit vollständiger Rückerstattung sämtlicher auf der Kaufrechnung aufgeführter Beträge insbesondere Leistungen wie Beratung und Bedürfnisabklärung, Anpassung und Kontrolle des Hörsystems, Service- und Wartungsleistungen sowie Unterstützung bei Reparaturen im Zusammenhang mit der Nutzung des Hörsystems.
7.3 Voraussetzungen für die Rückgabe
Die Rückgabe muss innerhalb der jeweils geltenden Rückgabefrist erfolgen. Das Hörsystem ist vollständig, hygienisch einwandfrei sowie in funktionsfähigem und unbeschädigtem Zustand zurückzugeben. Die Audika AG behält sich das Recht vor, eine Rückgabe abzulehnen, wenn das Hörsystem beschädigt ist, hygienische Anforderungen nicht erfüllt oder nicht ordnungsgemäss funktioniert.
Der Kunde hat beim Geltendmachen des Rückgaberechts einen gültigen Kaufnachweis (Rechnung oder Quittung) vorzulegen.
7.4 Gesetzliche Rechte Dieses Rückgaberecht berührt die gesetzlichen Rechte des Kunden im Zusammenhang mit mangelhaften Produkten nicht.
- Gewährleistung und Mängelrüge
8.1 Audika AG gewährleistet, dass das übergebene bzw. zugestellte Produkt keine Mängel aufweist, die seinen Wert oder seine Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch erheblich beeinträchtigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab erstmaliger Übergabe bzw. Zustellung des Produkts an den Kunden, sofern zwischen Audika AG und dem Kunden nicht schriftlich eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart worden ist. Die Prüfungs- und Rügeobliegenheit des Kunden richtet sich nach der Regelung des OR.
8.2 Produktangaben (Produktbeschreibungen etc.) in Prospekten, Werbeunterlagen etc. stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
8.3 Soweit ein nicht durch den Kunden zu vertretender Mangel des Produkts vorliegt, ist Audika AG nach ihrer Wahl zur Nachbesserung (Reparatur), Ersatzlieferung oder Minderung/Rückerstattung des Kaufpreises berechtigt.
8.4 Weitergehende oder andere als die genannten Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Der Kunde hat Audika AG eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Verweigert er diese, so ist Audika AG von der Gewährleistung befreit.
8.5 Kein Gewährleistungsanspruch des Kunden besteht insbesondere bei Mängeln, die auf unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, zweckentfremdete Verwendung, äussere Einwirkung (Feuchtigkeitsschäden, Schläge, etc.) oder Nichtbeachtung der Gebrauchs- oder Pflegeanleitungen zurückzuführen sind. Verbrauchs- und Verschleissmaterialien unterliegen keiner Gewährleistung. Werden vom Kunden oder Dritten Änderungen oder Reparaturen am Produkt vorgenommen, so bestehen für dieses ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche mehr.
8.6 Bei Ersatzlieferung an den Kunden bzw. Nachbesserung (Reparatur) beginnt die Gewährleistungsfrist bezüglich des gerügten Mangels ab Übergabe bzw. Zustellung des Ersatzprodukts bzw. nachgebesserten (reparierten) Produkts neu zu laufen.
8.7 Zur Geltendmachung und Abwicklung des Gewährleistungsanspruchs hat der Kunde den Original-Rechnungsbeleg beizubringen, welchen der Kunde bei Übergabe bzw. Zustellung des Produkts erhält.
- Haftung
9.1 Audika AG haftet unbeschränkt im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Zudem haftet Audika AG für die von ihr vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden.
9.2 Im Übrigen wird die Haftung soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden und Folgeschäden.
- Allgemeine Ausführungen zum Datenschutz
10.1 Audika AG verpflichtet sich, die persönlichen Daten ihrer Kunden nur im gesetzlich zulässigen Rahmen zu verwenden und weiter zu geben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung not-wendigen Daten werden bearbeitet, gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben.
10.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir auf der Grundlage der Informationen, die zur Bereit-stellung unserer Produkte und/oder Dienstleistungen erforderlich sind, ein Kundenprofil erstellen können.
10.3 Darüber hinaus ist der Kunde damit einverstanden, dass wir die Registrierungsdaten mit Nutzungsdaten und Daten aus weiteren Quellen zusammenführen, um damit die Produkte und/oder Dienstleistungen bedarfsgerecht zu gestalten und interessensgerechte Angebote zu machen.
- Allgemeine Bestimmungen
11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Forde-rungen seinerseits mit Forderungen von Audika AG zu verrechnen.
11.2 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen Audika AG und dem Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und Zu-stimmung beider Parteien.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Auf diesen Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Vorbehältlich anderslautender zwingender Gesetzesbestimmungen gilt Zürich als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Audika AG. Audika AG ist jedoch berechtigt, den Kunden an den für ihn geltenden gesetzlichen Gerichtsständen zu verklagen.
Abschlussbemerkung:Sollten Sie im Übrigen noch Fragen oder Anregungen zum Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen haben, können Sie sich jederzeit an Audika AG, Steinackerstrasse 35, CH-8902 Urdorf, E-Mail: info@audika.ch, Telefon +41 (0)43 521 55 88 wenden.
Stand: 25.03.2026