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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Audika AG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen der Audika AG und ihren Kunden entstehenden Rechtsverhältnisse betreffend die von der Audika AG angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von Audika AG schriftlich akzeptiert wurden.

Begriffe

Als Hörsystem im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die Gesamtheit aus Hörgerät, dazugehörigen Komponenten, sowie der individuellen Konfiguration, die auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmt wird.
Als kundenspezifisch angefertigte Produkte gelten Produkte, die nach den individuellen anatomischen oder audiologischen Vorgaben des Kunden hergestellt oder angepasst werden, insbesondere Im-Ohr-Hörgeräte oder Otoplastiken.
Als Leistungspaket gilt das kostenpflichtige Zusatzpaket gemäss Ziffer 6.2, welches dem Kunden einen erweiterten Service einräumt.

  1. Angebot/Form der Bestellung/Auftragsbestätigung/Vertragsschluss

    1.1 Die von der Audika AG angebotenen Produkte und Dienstleistungen richten sich nach den jeweils vereinbarten Vertragsunterlagen, insbesondere der Offerte, dem Lieferschein oder sonstigen Vereinbarungen.


    1.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte der Audika AG schriftlich oder durch konkludentes Verhalten annimmt, insbesondere durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen oder Entgegennahme der Ware. Bei Hörsystemen gilt der Vertrag erst mit der endgültigen Übergabe nach abgeschlossener Anpassung als zustande gekommen, sofern kein Probetragen nach Ziffer 7 vereinbart wurde.

    1.3 Nimmt der Kunde zusätzliche Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch, die nicht in den massgebenden Vertragsunterlagen enthalten sind, werden diese separat in Rechnung gestellt.

    1.4 Die Audika AG ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte beizuziehen, insbesondere für Dienstleistungen, Versand oder technische Unterstützung.
     

  2. Preise

    2.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Franken (CHF) inkl. Mehrwertsteuer (MwSt).

    2.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. 

    2.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist nach Ziff. 2.2 gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Audika AG ist berechtigt, ab Verzugseintritt einen Verzugszins von 5% pro Jahr zu verlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Audika AG bleiben vorbehalten.

    2.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden aufgrund von Verzögerungen, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


  3. Zahlungsmittel und Zahlungsbedingungen

    3.1 Die Audika AG akzeptiert als Zahlungsmittel insbesondere Vorauskasse, Barzahlung, Debit- und Kreditkarten sowie Kauf auf Rechnung. Die Audika AG behält sich vor, einzelne Zahlungsmittel auszuschliessen oder besondere Bedingungen festzulegen.

    3.2 Sofern Teilzahlungen vereinbart werden, erfolgt die Abwicklung der Zahlungen über einen externen Partner, insbesondere die MF Group. Die Rechnungsstellung erfolgt in diesem Fall durch die MF Group. Für die Teilzahlungen gelten die entsprechenden Vertrags- und Geschäftsbedingungen der MF Group, die unter https://terms.mfgroup.ch/agbfiles/MF_AGB_de.pdf. Die MF Group ist berechtigt, im Zusammenhang mit Teilzahlungen eine Bonitätsprüfung des Kunden durchzuführen

    3.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug ist die Audika AG berechtigt weitere vertragliche Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis sämtliche offenen Forderungen beglichen sind.

    3.4 Die Audika AG ist berechtigt, ausstehende Forderungen an ein externes Inkassobüro abzutreten.

  4. Eigentumsvorbehalt

    4.1 Gelieferte oder übergebene Produkte, insbesondere Hörsysteme, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Audika AG.

    4.2 Die Audika AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

    4.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu behandeln und sie weder an Dritte weiterzugeben noch zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
    4.4 Im Falle einer Pfändung oder eines Konkurses über das Vermögen des Kunden ist dieser verpflichtet, die Audika AG unverzüglich schriftlich zu informieren, damit diese ihre Eigentumsrechte wahren kann.

  5. Termine und Fristen

    5.1 Angegebene Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

    5.2 Verzögerungen, die ausserhalb des Einflussbereichs der Audika AG liegen, insbesondere Lieferverzögerungen von Herstellern, technische Probleme oder Ereignisse höherer Gewalt, berechtigen die Audika AG zu einer angemessenen Verlängerung der Termine oder Fristen.

  6. Rückgabe

    6.1 Grundsatz
    Ein generelles Rückgaberecht besteht nicht, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. Kundenspezifisch angefertigte Produkte sind ausdrücklich von jeglichem Rückgaberecht ausgeschlossen. Hörsysteme, bestehend aus einem Hörgerät sowie dazugehörigen Komponenten, Zubehör und Konfigurationen, sind grundsätzlich von einem Rückgaberecht ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat beim Kauf ein kostenpflichtiges Leistungspaket gemäss Ziffer 6.2 erworben.

    6.2 Rückgabe beim Kauf eines Leistungspakets für Hörsysteme
    Beim Kauf eines Hörsystems und anderer nicht kundenspezifisch angefertigter Produkte kann der Kunde optional ein kostenpflichtiges Leistungspaket erwerben. Dieses Leistungspaket gewährt dem Kunden das Recht, das gekaufte Hörsystem oder andere nicht kundenspezifisch angefertigte Produkte innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Das Rückgaberecht besteht ausschliesslich im Rahmen des erworbenen Leistungspakets. Ohne Erwerb dieses Leistungspakets besteht kein Rückgaberecht für Hörsysteme und andere nicht kundenspezifisch angefertigte Produkte. Erfolgt die Rückgabe innerhalb der genannten Frist, erhält der Kunde sämtliche auf der Kaufrechnung aufgeführten Beträge vollständig zurückerstattet. Das Leistungspaket umfasst nebst der Rückgabe des Hörsystems und anderer nicht kundenspezifisch angefertigter Produkte mit vollständiger Rückerstattung sämtlicher auf der Kaufrechnung aufgeführter Beträge insbesondere Leistungen wie Beratung und Bedürfnisabklärung, Anpassung und Kontrolle des Hörsystems, Service- und Wartungsleistungen sowie Unterstützung bei Reparaturen im Zusammenhang mit der Nutzung des Hörsystems.

    6.3 Voraussetzungen für die Rückgabe
    Die Rückgabe muss innerhalb der jeweils geltenden Rückgabefrist erfolgen. Das Hörsystem ist vollständig, hygienisch einwandfrei sowie in funktionsfähigem und unbeschädigtem Zustand zurückzugeben. Die Audika AG behält sich das Recht vor, eine Rückgabe abzulehnen, wenn das Hörsystem beschädigt ist, hygienische Anforderungen nicht erfüllt oder nicht ordnungsgemäss funktioniert. 
    Der Kunde hat beim Geltendmachen des Rückgaberechts einen gültigen Kaufnachweis (Rechnung oder Quittung) vorzulegen.

    6.4 Gesetzliche Rechte
    Dieses Rückgaberecht berührt die gesetzlichen Rechte des Kunden im Zusammenhang mit mangelhaften Produkten nicht.
     
  7. Probetragen von Hörsystemen

    7.1 Probetragen
    Der Kunde hat die Möglichkeit, ein Hörsystem für eine Dauer von bis zu 30 Tagen kostenlos zu testen (Probetragen).
    Während des Probetragens bleibt das Hörsystem Eigentum der Audika AG. Das Hörsystem wird dem Kunden ausschliesslich zum Testen überlassen. Ein Kaufvertrag über das Hörsystem kommt erst zustande, wenn der Kunde das Hörsystem nach Ablauf oder während des Probetragens kauft.

    7.2 Gefahrenübergang
    Mit der Übergabe des Hörsystems zum Probetragen geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung und Diebstahl auf den Kunden über, unabhängig von einem Verschulden des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, das Hörsystem sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit keine Versicherung gemäss Ziffer 7.3 besteht.

    7.3 Versicherung während des Probetragens
    Der Kunde kann optional eine Probeträgerversicherung abschliessen, welche Schäden oder Verlust des Hörsystems während des Probetragens abdeckt. Die Kosten für diese Versicherung werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Im Schadenfall erfolgt die Schadenserfassung durch die Audika AG in einer Filiale. Die Einzelheiten der Probeträgerversicherung, insbesondere Deckungsumfang, Voraussetzungen und Kosten, sind in der jeweils gültigen Beschreibung der Versicherung geregelt. Diese Beschreibung wird dem Kunden auf Wunsch in der Filiale zur Verfügung gestellt.

    7.4 Rückgabe nach Probetragen
    Gibt der Kunde das Hörsystem nach Ablauf des Probetragens zurück und entscheidet sich gegen einen Kauf, entstehen dem Kunden keine Kosten für das Hörsystem, sofern keine Schäden oder Verluste vorliegen.

    7.5 Kauf nach Probetragen
    Entscheidet sich der Kunde während oder nach dem Probetragen für den Kauf des Hörsystems, kommt der Kaufvertrag nach Ziffer 1.2 zustande. Der Kaufpreis wird zu diesem Zeitpunkt fällig.

  8. Gewährleistung und Mängelrüge

    8.1 Die Audika AG gewährleistet, dass die übergebenen Produkte bei der Übergabe keine Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich beeinträchtigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe des Produkts an den Kunden, sofern nicht schriftlich eine längere Frist vereinbart wurde. 

    8.2 Der Kunde hat die Produkte nach der Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel der Audika AG unverzüglich zu rügen. Bei versteckten Mängeln, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren, beginnt die Rügefrist ab dem Zeitpunkt der Entdeckung zu laufen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, gelten die Produkte als genehmigt. Die Prüfungs- und Rügeobliegenheit richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

    8.3 Keine Gewährleistungsanspruch besteht insbesondere bei Mängeln, die zurückzuführen sind auf:
    - Unsachgemässe Behandlung oder übermässige Beanspruchung
    - Zweckentfremdete Verwendung
    - Äussere Einwirkungen wie Feuchtigkeitsschäden oder mechanische Beschädigungen
    - Nichtbeachtung der Gebrauchs- oder Pflegeanleitungen
    - Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte

    8.4 Verbrauchs- und Verschleissmaterialien, insbesondere Batterien, Hörschläuche und Ohrpassstücke unterliegen keiner Gewährleistung

    8.5 Angaben in Prospekten, Werbeunterlagen oder auf der Website der Audika AG stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet werden.

    8.6 Liegt ein Mangel vor, der nicht durch den Kunden verursacht wurde, ist die Audika AG nach ihrer Wahl berechtigt, den Mangel zu beheben, ein Ersatzprodukt zu liefern oder den Kaufpreis angemessen zu mindern beziehungsweise zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 

    8.7 Sofern der Kunde ein Leistungspaket gemäss Ziffer 6.2 abgeschlossen hat, kann die Gewährleistungsfrist gemäss den Bedingungen des jeweiligen Leistungspakets um bis zu zwei Jahre verlängert werden. 

    8.8 Zur Geltendmachung und Abwicklung des Gewährleistungsanspruchs hat der Kunde den Original-Rechnungsbeleg beizubringen, welchen der Kunde bei Übergabe bzw. Zustellung des Produkts erhält.

  9. Haftung

    Die Audika AG haftet unbeschränkt für Schäden infolge Tötung oder Körperverletzung sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftpflichtgesetz (PrHG). Jede weitergehende Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn – wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. 
  10. Allgemeine Ausführungen zum Datenschutz

    Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschliesslich gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie unserer Datenschutzerklärung. Diese finden Sie unter: https://www.audika.ch/de/datenschutz     

  11. Allgemeine Bestimmungen

    Die Audika AG behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus sachlichen Gründen jederzeit vor. Diese Änderungen werden vorgängig schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. Sie gelten ohne Widerspruch in schriftlicher Form innert Monatsfrist als genehmigt. 

  12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Alle Rechtsbeziehungen mit der Audika AG unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen. Gerichtsstand für alle Verfahren ist Zürich, sofern das Gesetz keinen zwingenden Gerichtsstand vorsieht. Die Audika AG hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.


    Abschlussbemerkung:
    In diesem Dokument wurde nicht genderneutral formuliert, es ist die männliche und weibliche Form sowie sämtliche Formen gemeint.
    Sollten Sie im Übrigen noch Fragen oder Anregungen zum Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen haben, können Sie sich jederzeit an Audika AG, Steinackerstrasse 35, CH-8902 Urdorf, E-Mail: info@audika.ch, Telefon +41 (0)43 521 55 88 wenden. 
    Stand: 07. Mai 2026