Null-Zins-Finanzierung
Wir bieten unseren Kunden eine Null-Zins-Finanzierung für Hörgeräte, um mehr Menschen zu helfen, besser zu hören.
Wir wissen, dass der Kauf von Hörsystemen und damit der Schritt zu mehr Lebensqualität, für unsere Kunden eine Investition darstellt. Um diese Investition für mehr Kunden zu ermöglichen und einem häufig geäusserten Kundenwunsch nachzukommen, haben wir uns entschieden, eine flexible Zahlung anzubieten.
Unsere Null-Zins-Finanzierung bietet dabei flexible Zahlung in Raten zu 12 oder 24 Monaten ohne eine Zinsbelastung für unsere Kunden.
Unser Angebot
Zinsfreie Finanzierung Ihrer Hörsysteme!
✔ Keine Zinskosten für unsere Kunden – Audika übernimmt die Kosten
✔ Flexible Zahlung in 12 oder 24 monatlichen Raten
✔ Finanzierung der Hörsysteme inklusive Leistungspaket*
✔ Kosten- und gebührenfrei** für unsere Kunden
✔ Möglichkeit einmalige Anzahlungen oder höhere Einmalraten abzuwickeln
Voraussetzungen
✔ Mindestens 18 Jahre
✔ Finanzierung bis max. CHF 10’000
✔ Erfolgreiche Bonitätsprüfung
✔ Identifizierung mittels Pass oder Identitätskarte (Original) im Hörcenter
Es gelten die Zahlungsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Audika und MF Group***
Jetzt gratis Termin vereinbaren!
Welchen Teil übernimmt die Sozialversicherung?
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder die Invalidenversicherung (IV) unterstützen Sie beim Erwerb eines Hörgerätes.
IV: Die IV zahlt alle sechs Jahre CHF 840 für ein beziehungsweise CHF 1'650 für zwei Hörgeräte. Bedingung ist, dass der Gesamthörverlust bei über 20 % liegt. Pro Hörgerät erhält man für Batterien einen jährlichen Zuschuss von 40 Franken.
AHV: Alle fünf Jahre übernimmt die AHV eine Pauschale von CHF 630 für ein Hörgerät, wenn der Gesamthörverlust mehr als 35 % beträgt, beziehungsweise CHF 1'237.50 für zwei Hörgeräte.
* Ein- und beidseitige Hörgeräteversorgungen mit entsprechendem Leistungspaket sind finanzierbar.
Ausgeschlossen sind AHV/IV-Hörgeräte sowie sämtliches Zubehör.
** Rechnungsversand per E-Mail. Auf Wunsch kostenpflichtige Papierrechnung (CHF 2.90).
Im Falle ausbleibender Zahlung durch den Kunden werden Mahngebühren entsprechend der
geltenden AGB erhoben.
*** Audika arbeitet mit der MF Group AG als Schweizer Partner für die Abwicklung der
Finanzierung zusammen.
Haben Sie selbst Erfahrungen mit Hörgeräten gemacht? Hinterlassen Sie uns einen Kommentar – wir würden uns über eine Rückmeldung freuen.
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